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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - 6 B 1514/09   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - 6 B 1514/09 (https://dejure.org/2010,7910)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.2010 - 6 B 1514/09 (https://dejure.org/2010,7910)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 6 B 1514/09 (https://dejure.org/2010,7910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstposten Besetzung Bewerbung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Dienstposten Besetzung Bewerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückgängigmachung der Besetzung eines Dienstpostens; Notwendigkeit einer tatsächlich abgegebenen Bewerbung i.R.e. Anspruches eines Beamten auf beurteilungsfehlerfreie und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückgängigmachung der Besetzung eines Dienstpostens; Notwendigkeit einer tatsächlich abgegebenen Bewerbung i.R.e. Anspruches eines Beamten auf beurteilungsfehlerfreie und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - 6 B 1514/09
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 - (NVwZ 2009, 787) lässt sich gleichfalls nichts für die Entbehrlichkeit einer Bewerbung unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 6 B 1114/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - 6 B 1514/09
    Allerdings ist in der genannten Entscheidung des Senats vom 24. Juni 2004 - 6 B 1114/04 - ausgeführt, es liege auf der Hand, dass die Funktion einer Bewerbungsfrist - wenn sie auch keine Ausschluss-, sondern eine Ordnungsfrist darstelle - im Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen der hiernach zu treffenden Ermessensentscheidung von ausschlaggebender Bedeutung sein könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 6 B 1232/09

    Dienstposten Dienstpostenkonkurrenz Bewerbungsverfahrensanspruch Auswahlgespräche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - 6 B 1514/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2009 6 B 1232/09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 6 B 179/09
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2010 - 6 B 1514/09
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde folgt auch aus dem Beschluss des Senats vom 14. Mai 2009 - 6 B 179/09 -, juris, nicht, dass eine Bewerbung entbehrlich gewesen wäre.
  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 3 CE 12.2176

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Notwendigkeit

    Entscheidet sich der Dienstherr für eine Stellenbesetzung im Wege eines Verfahrens, dass Bewerbungen erwartet werden und die Auswahl aus dem Kreis der eingegangenen Bewerbungen getroffen wird, ist Voraussetzung für einen entsprechenden Anspruch, dass derjenige, der den Anspruch geltend macht, sich bis zum Abschluss des Verfahrens beworben hat (vgl. OVG Münster v. 3.2.2010 - 6 B 1514/09 - juris Rn.9).

    Der Antragsteller hat sich unstreitig bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 4. April 2011 nicht - weder förmlich noch auf sonstige Weise - um den streitgegenständlichen Dienstposten beworben, obwohl ihm das ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen wäre (vgl. OVG Münster v. 28.4.2004 - 1 A 1721/01 - juris Rn. 59 f; v. 3.2.2010 a.a.O. Rn. 17).

    Diese nachvollziehbare Motivation ändert aber nichts daran, dass der Antragsteller allein aufgrund seiner eigenen, freien Entscheidung von einer Bewerbung um die Stelle innerhalb der Bewerbungsfrist abgesehen und sich damit der Möglichkeit begeben hat, einen diesbezüglichen Bewerbungsverfahrensanspruch geltend machen zu können (vgl. OVG Münster v. 3.2.2010 a.a.O. Rn. 13).

  • VG Minden, 19.04.2013 - 4 L 162/13

    Abgrenzung zwischen einer Ausschlussfrist und einer Ordnungsfrist bei einer

    OVG NRW, Beschluss vom 03.02.2010 - 6 B 1514/09 -, juris, Rdn. 8.

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2009 - 1 L 1082/09 -, bestätigt durch den Beschluss des OVG NRW vom 03.02.2010 - 6 B 1514/09 -, juris, Rdn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 6 A 469/17

    Anspruch eines als Personalratsmitglied freigestellten Oberverwaltungsrats auf

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 6 B 1514/09 -, juris Rn. 13.
  • VG Ansbach, 11.01.2022 - AN 1 E 21.01970

    Stellenbesetzung, Berücksichtigung einer Bewerbung, die nach Ende der

    Ist das Besetzungsverfahren - wie hier - so ausgestaltet, dass die Besetzung aus einem bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa dem Ablauf einer Bewerbungsfrist, geschlossenen Bewerberkreis vorgenommen werden soll, muss eine Bewerbung grundsätzlich innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können (BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 3 CE 12.2176 - juris Rn. 28; OVG Münster v. 3.2.2010 - 6 B 1514/09 - juris Rn.9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - 6 B 766/19

    Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes;

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 6 A 469/17 -, juris Rn. 10, und vom 3. Februar 2010 - 6 B 1514/09 -, juris Rn. 13.
  • VG Minden, 20.03.2013 - 4 L 70/13

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung der Bestenauslese in Fällen der

    OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 6 B 1514/09 -, juris, Rdn. 6.
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